Digitalisierung – ist eh nur Technologie! Oder?

Seit einigen Jahren versuchen Organisationen, die in der beruflichen Aus- und Weiterbildung (englisch: vocational education and training – VET) in ganz Europa tätig sind, inklusiver zu werden, um eine qualitativ hochwertige Bildung für alle Bürgerinnen und Bürger umzusetzen. In jüngster Zeit hat auch die Digitalisierung auf ihrer Agenda an Bedeutung gewonnen, da sie als Eckpfeiler der digitalen Transformation von Wirtschaft und Gesellschaft in der EU mit dem Versprechen eines enormen Wachstumspotenzials für Europa gilt. Die digitale Transformation der beruflichen Bildung erwies sich jedoch als weitaus komplexer als nur die Beschaffung und Nutzung von Informations- und Kommunikationstechnologie (IKT). Aufgrund dieser Komplexität befinden sich die Berufsbildungsorganisationen in dem Dilemma, entweder ihre Ressourcen aufzuteilen oder eines ihrer ehrgeizigen Ziele fallen zu lassen. Das ERASMUS+-Projekt EICON fand eine dritte Option, die diese „Entweder-oder“-Beschränkung aufhob und Synergien zwischen der Inklusion und der Digitalisierung in der Berufsbildung aufzeigt. Erste Ergebnisse, die von Berufsbildungseinrichtungen genutzt werden können, liegen nun vor.

Die Projektteilnehmer sind davon überzeugt, dass es für jede in der Berufsbildung tätige Organisation / Institution keinen „einen besten Weg“ gibt, ihre Inklusionskapazität durch den strategischen Einsatz von IKT zu erhöhen. Vielmehr muss jede ihre eigene Lösung finden, die dann perfekt zu ihrer jeweiligen Situation und ihren Anforderungen passt. Daher zielen die Ergebnisse des EICON-Projekts darauf ab, Organisationen / Institutionen durch einen gründlichen Überprüfungsprozess ihrer derzeitigen Struktur zu führen. Dies wird durch eine Reihe von Fragen geschehen, wobei jede einzelne den Blick auf einen wesentlichen Bereich lenkt. Diese Fragensammlungen werden in thematischen Checklisten gebündelt. Zwei Checklisten, eine mit dem Schwerpunkt „Pädagogik und Lehr-/Lernansätze“ und eine zweite mit dem Schwerpunkt „Technologien und Infrastruktur“, wurden jetzt von den Projektpartnern veröffentlicht, weitere Checklisten (die zusammen einen Werkzeugkasten bilden werden) werden im Laufe des Jahres 2020 folgen.

Jede einzelne Checkliste ist ein Instrument, das intern von einer Gruppe von Akteuren der Berufsbildung (z.B. Lehrkräfte, Lernende, Management, Vertreter der Berufe und Lehrfächer oder des Arbeitsmarkts, Verwaltungspersonal usw.) gemeinsam verwendet werden soll. Es wird empfohlen, die Fragen einer Checkliste intern mit diesen Akteuren zu diskutieren und dann eigene Schlussfolgerungen auf der Grundlage der Diskussionsergebnisse zu ziehen. Bei weitem nicht alle Punkte der Checkliste müssen positiv beantwortet werden. Wenn jedoch keiner davon erfüllt ist, d.h. eine bestimmte IKT/Digitales Medium/Digitalisierungsstrategie keinen der Checklistenpunkte erfüllt, dann wird sich deren Beschaffung / Einsatz wahrscheinlich nicht positiv auf das jeweilige Thema auswirken.

Um die aktuellen EICON-Checklisten anzusehen und herunterzuladen, besuchen Sie bitte www.eicon-project.eu

Förderung von Projekten in der „Qualitätsoffensive Lehrerbildung“

Das BMBF hat aktuell eine Ausschreibung herausgebracht, in deren Rahmen Projekte in den Bereichen „Digitalisierung in der Lehrerbildung“ und/oder „Lehrerbildung für die beruflichen Schulen“ beantragt werden können.

Antragsberechtigt sind Hochschulen in staatlicher Verantwortung sowie in kirchlicher oder privater Trägerschaft, die einen staatlich anerkannten Studiengang in der Lehramtsausbildung anbieten. Der Antrag wird von der jeweiligen Hochschulleitung eingereicht. Neben dem Antrag der Hochschule, der sich auf das Gesamtkonzept für die Lehrerbildung an der Hochschule bezieht, sind darüber hinaus Verbundanträge mehrere Hochschulen, auch länderübergreifend, möglich. Eine gemeinsame Antragstellung mehrerer Hochschulen ist möglich, um den Transfer der Ergebnisse in die Breite zu befördern und von vornherein die Anerkennung von Abschlüssen und die Mobilität von Studierenden und Lehrenden zu gewährleisten.

Die Zuwendungen können im Wege der Projektförderung und im Fall von Einzelvorhaben mit jeweils bis zu 2 500 000 Euro für einen Zeitraum von bis zu vier Jahren als nicht rückzahlbare Zuschüsse gewährt werden.

Bemessungsgrundlage für Zuwendungen an Hochschulen, die nicht in den Bereich der wirtschaftlichen Tätigkeiten fallen, sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Ausgaben, die individuell bis zu 100 % gefördert werden können.

Die Vorhaben dieser Förderrichtlinie werden ab dem ersten Quartal 2020 gefördert; die Laufzeit endet spätestens am 31. Dezember 2023.

In der ersten Verfahrensstufe sind dem DLR-Projektträger bis spätestens 8. März 2019 zunächst die Vorhabenbeschreibung bzw. die Vorhabenbeschreibungen in deutscher Sprache schriftlich und/oder in elektronischer Form vorzulegen.

Die Vorlagefrist gilt nicht als Ausschlussfrist. Vorhabenbeschreibungen, die nach dem oben angegebenen Zeitpunkt eingehen, können aber möglicherweise nicht mehr berücksichtigt werden.

Vollständige Ausschreibungsinformationen verfügbar unter: https://www.bmbf.de/foerderungen/bekanntmachung-2097.html