Anmeldung zur Jahrestagung 2020
Schritt 2
Rechnungsinformationen
Bitte geben Sie hier die relevanten Informationen ein. Achten Sie unbedingt darauf, die für Ihre Organisation / Institution korrekten Rechnungsdaten anzugeben. Nach Absenden des Formulars erfolgt die Rechnungstellung innerhalb von 2 Werktagen an die angegebene Adresse per E-Mail (bitte Posteingang und Spam-Ordner prüfen). Bis spätestens 7 Tage vor der Veranstaltung muss der Zahlungseingang erfolgt sein, ansonsten ist die Anmeldung nicht gültig.
Bedingungen
Rücktrittsrecht des Veranstalters
Der Veranstalter behält sich das Recht vor, bei Nichterreichen der Mindestteilnehmer*innenzahl (=20) die Veranstaltung 7 Wochentage vor Beginn abzusagen. Bis dahin bezahlte Teilnahmegebühren werden ohne Abzüge rückerstattet und angemeldete Teilnehmende unmittelbar über die Absage informiert. Aufgrund technischer Gegebenheiten beträgt die maximale Teilnehmerzahl 100 Personen.
Bestell- und Zahlungsvorgang / Zahlungsfrist
Die Bestellung erfolgt auf Rechnung. Nach Ausfüllen und Absenden der Anmelde- und Rechnungsinformationen erhält die dort angegebene Kontaktperson per E-Mail eine Rechnung, die bis spätestens 1 Woche vor der Veranstaltung (Zahlungsfrist) auf das darauf angegebene Empfängerkonto unter Angabe der Kostenstelle, des Veranstaltungsdatums und des Namen des/der Teilnehmers/in zu überweisen ist. Nach Zahlungseingang erhält der / die Anmelder*in eine Zahlungsbestätigung.
Stornierung der Bestellung
Stornierungen sind bis 10 Tage vor Veranstaltungsbeginn kostenlos möglich, danach werden 50% der Teilnahmegebühr als Stornierungsgebühr in Rechnung gestellt.
Teilnahmeberechtigung
Unschädlich des vorgenannten Rücktrittsrechts des Veranstalters berechtigt nur die vom ITA ausgestellte Zahlungsbestätigung zur Teilnahme an der Veranstaltung.
Ausbleiben der Zahlung der Teilnahmegebühr
Anmeldungen, die bis zur oben genannten Zahlungsfrist nicht erfolgreich abgeschlossen werden konnten, können nach Ablauf der Zahlungsfrist am Tag der Veranstaltung nur dann zugelassen werden, wenn ein zweifelsfreier Zahlungsnachweis vor Ort vorgelegt werden kann.